Ritter zu Friesenheim Ritter Conrad von Friesenheim besaß lange vor der Himmeroder Zeit die Kirche zu Altrip. Zur Pfarrei Altrip gehörte damals auch Rheingönheim. Als Patronatsherr bezog Conrad einen Teil des Zehnten zu Altrip und hatte Ansprüche auf Zehntrechte zu Rheingönheim. Nachdem Himmerode seinen Einfluss und seine Besitzrechte in unserem Raum immer mehr ausdehnte, so finden wir unter den Zehnten, die zum "Neuen Hof" fließen, auch solche von Rheingönheimer Gütern, wo 1/3 an Himmerode gehen und 2/3 an die Ritter von Friesenheim. Andere Rheingönheimer Felder leisten zur gleichen Zeit den Zehnten an das Stift St. Goar.
An die Ritter von Friesenheim waren Zehntpflichtig
64 Morgen Ackerland an der "Benngewann"
9 Morgen Ackerland in den "Lehmgruben"
6 Morgen Ackerland im "Brückweg"
27 Morgen Ackerland im "Sommerfeld"
4 Morgen beim Weg nach Speyer.
In einem Streit forderte Himmerode einen Zehnt von den Feldern zwischen Geinheim und Rechholz auf der Wormser Seite. Vom "Neuen Hof" wurde beim Offizialatsgericht in Speyer Klage darüber geführt, dass die Ritter von Friesenheim den Zehnten von diesen Gütern weggenommen hätten. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und verurteilte den Hofmeister Heinrich zur Zahlung von Schadenersatz.
Über einen längeren Zeitraum erhielten die Ritter von Friesenheim auch den Rheingönheimer Seelzehnten, den man vom Stift St. Goar um eine ewige Korngilt von 15 Malter Korn gepachtet hatte.
Der Seelzehnt galt für folgende Grundstücke:
26 Morgen Ackerland im " Oberen Feld "
12 Morgen Ackerland gegen Maudach
18 Morgen Ackerland " In den Birken "
10 Morgen Ackerland im " Dannstadterweg "
31 Morgen Ackerland im " Maudacherweg "
22 Morgen Ackerland " Im Loch "