Die Freigüter zu Rheingönheim Die so genannten Freigüter zu Rheingönheim umfassten 2152 Morgen an Land. Den Pächtern ging es gut. Der Pachtzins war niedrig. Bei Missernten gewährte man Ermäßigungen. Manche Pächter hatten Teile von mehreren Gütern. Als Pächter treten die Familien Frey, Baumann, Klamm, Eiserle, Deuschel, Hauck, Völcker, Muth, Zickgraf, Kuhn, Reich, Biffar und Emberger in Erscheinung. In Rheingönheim wurden nur zwei Güter versteigert. Alle Güter waren in Erbstand vergeben worden. Die Erbpächter durften ihr Pachtland behalten. Da die französische Regierung Geld für Kriegsführung brauchte, bot sie die Zahlung des gesamten Zinses für die Jahre 1806 bis 1808 an. Nach dieser Zeit hatten die Pächter und ihre Nachkommen das ewige Eigentum. Sie konnten nach ihrem Gutdünken über ihre Güter verfügen. Bei Verkauf braucht nicht mehr um Erlaubnis nachgesucht werden. Viele Zinsbauern wurden freie Bauern. Der Wert von Grund und Boden begann zu steigen. Der Wohlstand in unserem Dorf wuchs. Die Bestellung gestaltete sich besser, denn der Eigner baut das Feld mit mehr Sorgfalt an, als der Pächter. Der Boden ernährte mehr Leute. Die Veränderungen wirkten sich nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Allgemeinheit günstig aus.
Kirchliche Güter in Rheingönheim:
Das Domherrengut ( 94 Morgen )
zwischen Sommerfeld, Mühlgraben und Mühlweg
Das Limburgergut ( 94 Morgen )
Pächter: Peter Gimmy, Adam Frey, Wilhelm Deuschel, Peter Kirschner
Das Hördter Gut ( 92 Morgen )
Pächter: Johannes Frey, 2 auswärtige Personen
Das Heiliggeist - Gut ( 82 Morgen )
dem Waisenhaus Speyer zu eigen
Das Hundsgut ( 59 Morgen )
benannt nach dem Edlen Hund von Saulheim dem Domkapitel Speyer zu eigen
Das Löwensteinische Gut ( 56 Morgen )
ehemals Warsbergisches Gut, dem Domkapitel zu eigen
Das Eppsteiner Frühmeßgut ( 42 Morgen )
Das Pfarrgut ( 50 Morgen )