Durch das ganze 18. Jahrhundert hindurch waren Ausländer in deutschen Landen nicht selten. Aber sie kamen nicht, um etwa da ihr Geld zu verzehren, sondern mehr oder weniger um an den vielen deutschen Fürstenhöfen ihr Glück zu machen. Sie waren die Schmarotzer am deutschen Volkskörper.
Es mutet uns heute sonderbar an, was die Gemeinderechnung von Rheingönheim aus dem Jahre 1758 unter den Ausgaben verbucht: "Dem dahier gewesen Türkischen Prinzen gesteuert 2 Gulden 45 Kreuzer."

Also richtig gebettelt hat er und das mit obrigseitlicher Genehmigung. Wohl auf Befehl der Kurfürstlichen Regierung in Mannheim gab das Oberamt Neustadt den Schultheisen die Weisung, dem durchreisenden Ausländer eine bestimmte Reisezehrung reichen zu lassen.
Der damalige Schultheis Martin Kirchner in Rheingönheim schrieb daher einen Zettel für den Gemeinde-Einnehmer Johannes Dorian, den dieser unter der Belegnummer 53 seiner Abrechnung beiheftete und der also lautete: "Gemeiner Burger Meister sol auf befel des Ober Amts einem Dirkischen brizen mitstreiren zwei gulten vierzig fünf Kreizer und mit disen Zetel in ausgab zu bringen, bescheine Rheingönheim, den 18. März 1758. Martin Kirschner, Schultheis".
Aber jetzt kommt auch noch der Wirt Karl Reich in Rheingönheim und legt eine Rechnung über 18 Gulden 31 Kreuzer vor, "was in Gemeinen Angelegenheiten bei mir verzehrt worden 1758." Obenan steht: "Als der Türkische Prinz mit seiner ganzen Haushaltung hier gewesen, wurden bei mir verzehrt 6 Gulden 8 Kreuzer."
Und diese Rechnung wird von der Gemeindeverwaltung anerkannt: "Das anderseitige Zehrung von 18 Gulden 31 Kreuzer nicht vermieden werden können, wird hiermit gerichtlich attestiert. Rheingönheim, den 28. Dezember 1758. Martin Kirschner, Schultheis, Philipp Baumann des Gerichts, Jakob Gräff des Gerichts, Johannes Geib des Gerichts, Jakob Biffar als Ausschuß, Johann Philipp Klamm als Ausschuß."


K. Kleeberger - Heimatblatt für Ludwigshafen am Rhein und Umgebung 24. Jahrgang 1935, Ausgabe Nr.23

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