Zur Verfolgung katholischer und evangelischer Pfarrer in der Pfalz in der NS-Zeit: Das Beispiel Wilhelm Caroli (Rheingönheim)
Schlussteil eines Vortrags am 9. November 2010 bei einer Gedenkveranstaltung in Dahn von Dr. Thomas Fandel.
Was Dachau letztlich bedeuten konnte, verdeutlicht das Schicksal von Pfarrer Wilhelm Caroli aus Rheingönheim. Zugleich möchte ich auf seinen Fall abschließend etwas näher eingehen, da sich an ihm die ganze Palette von Maßnahmen aufzeigen lässt, mit denen der Nationalsozialismus gegen Pfarrer vorging, die zu keinerlei Kompromissen bereit waren.
Bereits unmittelbar nach der Machtübernahme der NSDAP in Bayern wurde Caroli am 25. März 1933 von der NSDAP-Ortsgruppe Rheingönheim schriftlich verwarnt. Die Gestapo schätzte ihn am 26. April 1933 als „großen Gegner des Neuen Deutschland“ ein. Im "Katholischen Kirchenblatt" Ludwigshafen unterzog Caroli die politischen und weltanschaulichen Grundlagen des Nationalsozialismus einer scharfsinnigen Kritik, die unter anderem eine unmissverständliche Ablehnung des Antisemitismus beinhaltete. So hieß es in der Ausgabe vom 22. Januar 1933: "Hitler verkehrt in Berlin viel im Hause eines italienischen Vertreters. Dessen Frau ist reinrassige Jüdin. Dieser überreichte Hitler jüngst einen Strauß roter Rosen und küßte ihr dabei die Hand. Ob zum erstenmal? So handelt der Führer jener Bewegung, die den wüstesten Antisemitismus in Deutschland treibt. Ob der große Führer nun eingesehen hat, daß der Antisemitismus, genau wie so mancher andere Punkt seines Programmes, ein ganz grauser Blödsinn ist?"
Während der Ausschreitungen gegen den Klerus im Juni 1933 wurde Caroli von SA-Männern bewusstlos geschlagen, so dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Das Katholische Kirchenblatt Ludwigshafen, dessen Schriftleiter Caroli war, wurde wegen Ns-kritischer Berichterstattung für sechs Wochen verboten. Ständig drängte die Gauleitung bei Bischof Sebastian darauf, Caroli in eine andere Pfarrei zu versetzen. Im Gegensatz zu anderen Geistlichen, die sich in einer ähnlichen Situation befanden, willigte der Rheingönheimer Pfarrer aber nicht in einen Stellenwechsel ein, den ihm schließlich auch die Kirchenbehörde aus seelsorglichen Gründen nahelegte.
Die Auflösung der katholischen Arbeitervereine und der Deutschen Jugendkraft, also der katholischen Sportorganisation, in Rheingönheim erfolgte am 6. September 1933. Bei der Wahl am 12. November 1933 demonstrierte die SA vor dem Pfarrhaus, da Caroli Pfarrhaus und Kirche nur mit Schwarz-rot-gold und Weiß-blau beflaggt hatte. Schließlich drangen SA-Leute gewaltsam in die Kirche ein und beflaggten sie mit Hakenkreuzfahnen.
Nach einer gewissen Beruhigung - es war die Zeit vor der Saarabstimmung - kam es nach einer Einladung zu einem Jugendsonntag, die die Nationalsozialisten als Provokation auffassten, zu einer erneuten Eskalation der Gewalt. Am 8. Juli 1935 demonstrierten 800 bis 1000 Personen vor dem Pfarrhaus und der Kirche. In Sprechchören forderten sie die Entfernung, sogar die Ermordung des Pfarrers, der allerdings nicht persönlich anwesend war, da er von der geplanten Kundgebung erfahren hatte. Demonstranten drangen in Pfarrhaus und Kirche ein und beschädigten Kircheneigentum. Katholische Männer, die die Kirchenglocken geläutet hatten, wurden verprügelt und in Schutzhaft genommen. Sieben von ihnen verloren anschließend ihren Arbeitsplatz. Die Anklage der Oberstaatsanwaltschaft Frankenthal gegen elf Teilnehmer der Demonstration wegen Landfriedensbruchs führte dagegen zu keiner Bestrafung. Das Verfahren wurde eingestellt, da das Landgericht Frankenthal zu der Auffassung kam, "daß sich die Täter zu der Straftat durch Übereifer im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken haben hinreißen lassen".
Konsequenzen hatte der Vorfall dagegen für Pfarrer Caroli. Das Bezirksamt Ludwigshafen sprach am 10. Juli 1935 einen Ortsverweis gegen den Pfarrer aus. Caroli musste ins benachbarte Mundenheim umziehen, von wo aus er - mit Hilfe eines Kaplans - die Pfarrei weiterhin leitete.
1936 wurden mehrfach Anklagen gegen den Pfarrer wegen Verstoßes gegen das Flaggengesetz erhoben. Schließlich verurteilte das Sondergericht Frankenthal den Geistlichen am 16. Juni 1937 wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Flaggengesetz, Vergehens gegen das Heimtückegesetz, übler Nachrede, falscher Anschuldigung und Beleidigung zu acht Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 50 Mark. Die Gestapo Neustadt hatte dem Geistlichen bereits am 7. April 1937 ein Aufenthaltsverbot für die gesamte Pfalz und das Saarland erteilt und ihm damit jede Möglichkeit genommen, in der Diözese Speyer als Geistlicher zu wirken. Da es aussichtslos erschien, dass der Pfarrer unter nationalsozialistischer Herrschaft je wieder nach Rheingönheim zurückkehren könnte, nahm ihm das Bischöfliche Ordinariat auf dem Weg eines kanonischen Prozesses zudem seine Pfarrstelle, um wieder einen Pfarrer nach Rheingönheim schicken zu können – eine Maßnahme, die auch innerhalb des Klerus höchst umstritten war.
Pfarrer Caroli zog nach Verbüßung seiner Haftstrafe in die Eifel, wo seine beiden Brüder ebenfalls als Pfarrer tätig waren. Auch hier erregte er Ärger bei der NSDAP. Nach einer Predigt über die Euthanasie wurde er im Oktober 1941 wegen "Kanzelmißbrauchs" verhaftet, kam nach Koblenz in "Schutzhaft" und schließlich ins Konzentrationslager Dachau.
Durch den Bericht eines weiteren Pfälzer KZ-Priesters sind wir über Carolis Ende unterrichtet. Pfarrer Friedrich Seitz aus Schallodenbach, der 1940 wegen freundlichen Umgangs mit polnischen Zwangsarbeitern nach Dachau kam, berichtet: Schwerstarbeit bei kargster Ernährung, Appellstehen in nassen Kleidern, völlig unzureichende medizinische Versorgung - dies waren die Haftbedingungen in Dachau. Pfarrer Caroli, einst ein körperlich starker Mann, brach schließlich völlig zusammen, wog nur noch 90 Pfund. In der Nacht vom 22. auf den 23. August 1942 starb der Pfarrer an Darmkatarrh. Die Leiche wurde eingeäschert. Pfarrer Caroli war einer von insgesamt 1034 Geistlichen, die in Dachau ihr Leben verloren.







